Die Geschichte der Musikgemeinschaft

Seit Frühling 2010 bildeten die Musikgesellschaften Küttigen und Biberstein eine Spielgemeinschaft. Hauptgründe für die damalige Zusammenarbeit waren Besetzungsprobleme und bevorstehende Austritte von Mitgliedern. Die Zusammenarbeit hatte sich grundsätzlich bewährt, konnten doch erfolgreiche Jahreskonzerte durchgeführt werden und einige Eintritte von jungen Musikantinnen und Musikanten verzeichnet werden. Weil aber bisher zwei Vereinsvorstände die immer noch eigenständigen Vereine geführt haben, waren viele Absprachen untereinander notwendig. Eine gemeinsame Regelung für den Betrieb der Spielgemeinschaft fehlte. Zudem standen Rücktritte aus den beiden Vorständen bevor. 

Im November 2012 wurde eine Projektgruppe mit Mitgliedern von beiden Vereinen eingesetzt, mit dem Auftrag, eine zukunftstaugliche Lösung für die weitere Zusammenarbeit auszuarbeiten. 

Die Projektgruppe kam zum Schluss, dass sinnvollerweise für die operative Führung des Tagesgeschäftes eine einfache Gesellschaft (gemäss Art. 530 ff OR) gegründet werden sollte. Der künftige Auftritt soll unter der Bezeichnung "Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein" erfolgen. Die Projektgruppe erarbeitete Grundsätze für das Projekt, ein Leitbild für die Geschäftsleitung, ein Organigramm sowie eine mögliche Aufgabenteilung zwischen den Stammvereinen (welche weiterhin bestehen bleiben sollen) und der Musikgemeinschaft und eine Abgrenzung der finanziellen Zuständigkeiten.  Zudem wurde ein Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag sowie die notwendigen Statutenanpassungen der beiden Vereine erstellt. 

Folgende Grundsätze für das Projekt wurden definiert: 

Stammvereine:

  • Die Stammvereine „Musikgesellschaft Küttigen“ und “Musikgesellschaft Biberstein“ bleiben als Vereine bestehen.
  • Die beiden Stammvereine werden durch einen verkleinerten Vorstand verwaltet.
  • Die Statuten der beiden Vereine werden an die neue Situation angepasst bzw. ergänzt.
  • Hauptaufgabe der Stammvereine ist die Verwaltung des bestehenden Vermögens (inkl. Instrumente und Uniformen).
  • Bestehende Traditionen der beiden Vereine werden nach Möglichkeit beibehalten.
  • Die Präsenz in den beiden Dörfern Küttigen und Biberstein soll ausgeglichen gestaltet werden. 

Musikgemeinschaft:

  • Die Geschäftsleitung der Musikgemeinschaft ist für die operative Führung des Tagesgeschäftes verantwortlich. Die Stammvereine nehmen keine operativen Aufgaben mehr war.
  • Die Musikgemeinschaft führt eine eigene Rechnung.
  • Gegen aussen tritt die Musikgemeinschaft auf.
  • Die Geschäftsleitung organisiert sich in Ressorts.
  • Die musikalischen Leiter (Dirigent, Vizedirigent, Tambourenleiter) werden angestellt (nicht gewählt). 

Mitglieder:

  • Die Mitglieder der Musikgemeinschaft müssen zwingend Mitglied in einem der beiden Vereine sein.
  • Die Musikgemeinschaft kann Gäste aufnehmen. 

Nachdem die beiden Stammvereine die notwendigen Statutenanpassungen beschlossen hatten, erfolgte am 1. März 2013 anlässlich einer Mitgliederversammlung die Gründung der Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein.


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